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Die Hausordnung
Für die Gestaltung des Lebens in der schulischen Gemeinschaft trägt jeder Mitverantwortung
- Schulweg
Die Schüler/innen sollen sich auf dem Schulweg verkehrsgerecht und rücksichtsvoll verhalten. Fahrräder müssen auf dem Schulgelände geschoben und in die vorgesehenen Ständer abgestellt werden. Motorräder und Mofas sind auf dem vorgesehenen Parkplatz abzustellen. Die Schüller/innen sind nur dann gegen Unfall versichert, wenn sie sich ohne unbegründeten Aufenthalt oder Umweg zur Schule oder nach Hause begeben.
- Aufenthalt im Schulgebäude
Das Schulgebäude kann ab 7.30 Uhr betreten werden. Nach Ende des Unterrichts ist das Schulgelände umgehend zu verlassen, damit Störungen vermieden werden.
- Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Nach dem Gongzeichen zum Unterricht dürfen sich die Schüler/innen nicht mehr auf den Fluren und im Treppenhaus aufhalten. Erscheint innerhalb von fünf Minuten nach dem Gongzeichen kein/e Lehrer/in, so meldet dies der/die Klassensprecher/in im Sekretariat. Nach Ende des Unterrichts werden die Fenster geschlossen und die Raume in ordentlichem Zustand verlassen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Beschmutzungen oder Schaden im Schulgebäude verursacht, muss den Schaden beheben oder ersetzen.
- Verhalten in den Pausen
In den großen Pausen begeben sich alle Schüler/innen der Klassen 5-10 auf den Schulhof. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet. Die Oberstufenschüler/innen können sich in den Pausen in den Unterrichtsräumen oder auf dem Flur des 3. Stockwerks aufhalten. Ihnen ist auch während der Pausen oder Freistunden das Verlassen des Schulgeländes erlaubt. Zu Beginn der Pause sollen die Schultaschen zum Unterrichtsraum für die nächste Stunde gebracht werden. Ballspiele sind nur auf dem Schulhof Nord, Schulhof Ost und auf dem Hof unter der Turnhalle gestattet. Die Klassen (ab KI. 7) säubern in wöchentlichem Wechsel am Schluss der großen Pausen den Hof und die Flure. Die Säuberungsarbeiten sollen 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts abgeschlossen sein.
- Rauchen auf dem Schulgelände
Rauchen und Alkohol sind wahrend der Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände nicht gestattet. Über Ausnahmen (z.B. bei Schulfesten) entscheidet die Schulkonferenz.
- Verhalten bei Unfall, Verlust, Diebstahl oder Sachbeschädigung
Unfall, Verlust, Diebstahl oder Sachbeschädigung sind unverzüglich einem/einer Lehrer/in mitzuteilen und innerhalb von drei Tagen zur Wahrung von Versicherungsansprüchen auf dem vorgeschriebenen Formular im Sekretariat zu melden. Geld, Wertgegenstande sind nicht unbeaufsichtigt zu lassen, insbesondere in den Sport- Umkleideräumen. ,
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Hausordnung des Ratsgymnasium
Für die Gestaltung des Lebens in der schulischen Gemeinschaft trägt jeder Mitverantwortung
- Handys und Tonwiedergabegeräte
Die Benutzung von Handys und Tonwiedergabegeraten ist wahrend der Unterrichtszeit nicht gestattet- es sei denn zu unterrichtlichen Zwecken oder mit Erlaubnis des Lehrers
- Verhalten bei Feuer siehe besonderes Merkblatt
- Krankmeldung
Erkrankt ein/e Schüler/in wahrend des Unterrichts, muss die Abmeldung bei dem/der unterrichtenden Lehrer/in erfolgen und im Sekretariat ein Formular ausgestellt werden. Ist eine Schülerin oder ein Schiller erkrankt, so teilen die Erziehungsberechtigten dies der Schule unverzüglich mit.
- Sekretariat
Das Sekretariat soll nur in den großen Pausen aufgesucht werden. Anträge sind in der 1. großen Pause zu stellen. Auskünfte zum Stundenplan dürfen nur von dem/der Klassen- oder Kurssprecher/in eingeholt werden.
Diese Hausordnung ( Stand November 2005 ) stellt eine Überarbeitung dar und ergänzt die ehemalige Hausordnung vom 09.12.1999
Stand Februar 2006
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