Religion

Bei allen Überlegungen zum Religionsunterricht ist seine verfassungsrechtliche Grundlegung und seine besondere Stellung im Schulgesetz des Landes NRW (§ 31) zu beachten. Danach ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Kirche erteilt. Die durchgängige Einrichtung als Pflichtfach ist obligatorisch. Der Pflichtcharakter des Faches entfällt nicht dadurch, dass den Schülern mit Erreichen der Religionsmündigkeit ein Recht zur Abmeldung eingeräumt wird. Diese Befreiungsmöglichkeit hebt den Religionsunterricht zwar aus den übrigen Pflichtfächern heraus, macht ihn aber nicht zu einem Wahlfach.

Der Religionsunterricht am Ratsgymnasium wird in konfessioneller Positivität und Gebundenheit erteilt. Er ist keine überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren, keine allgemeine Religionskunde und kein Sittenunterricht. Aus seiner Funktion, den Bekenntnisinhalt der jeweiligen Religi-onsgemeinschaft zu vermitteln, ergibt sich, dass der Religionsunterricht am Ratsgymnasium als jeweils eigener, durch die Bekenntnisse bestimmter "Parallelunterricht" in allen Klassenstufen eingerichtet wird. Wegen der konfessionellen Gebundenheit des Religionsunterrichts wird vorausgesetzt, dass zunächst nur Schüler der betreffenden Konfession am jeweiligen Religionsunterricht teilnehmen. Im Einzelfall kann die geordnete Teilnahme von Schülern einer anderen Konfession am Religionsunterricht gestattet werden, solange der Unterricht dadurch nicht seine Prägung als konfessionell gebundene Veranstaltung verliert. Eine beliebige Ummeldung von Schülern zu verschiedenen Religionsklassen - ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkräfte - ist nicht möglich.


Innerhalb dieses Rahmens entfaltet sich die Ökumene am Ratsgymnasium. Sichtbarer Ausdruck der ökumenischen Offenheit des konfessionellen Religionsunterrichts sind die ökumenischen Gottesdienste (vgl. 8.6) sowie die am Ratsgymnasium seit mehreren Jahrzehnten bestehende Praxis, dass die beiden Fachkonferenzen fast ausnahmslos gemeinsam tagen.

Im Religionsunterricht geht es um Lernerfahrungen, die Erkenntnis- und Handlungsmöglichkeiten auf der Basis des christlichen Glaubens vermitteln sollen. Der Religionsunterricht fragt daher auf der Grundlage der christlichen Tradition nach dem Sinn des menschlichen Lebens und der Welt und erörtert die Antworten, die Menschen im Laufe der Geschichte gegeben haben und heute noch geben. Auf diese Weise nimmt der Religionsunterricht einen doppelten Auftrag wahr: einerseits den Schülern fachspezifische Kenntnisse und Methoden zu vermitteln und ihnen andererseits Hilfen zur Selbstverwirklichung in sozialer Verantwortung zu geben. Damit leistet der Religionsunterricht Hilfe zur verantwortlichen Gestaltung des eigenen wie des gesellschaftlichen Lebens.

Ausgehend vom pädagogischen Leitbild des Ratsgymnasiums wendet sich der Religionsunterricht an alle Schüler, ob sie dem christlichen Glauben zustim-mend, abwartend oder kritisch gegenüberstehen. Der Religionsunterricht setzt also keine Identifikation mit dem christlichen Glauben voraus, erwartet aber von allen Teilnehmern Offenheit für die Grundfragen des menschlichen Daseins und die Bereitschaft, sich mit dem Angebot der christlichen Religion ernsthaft auseinander zu setzen. Glaubende Schüler werden bei uns in ihrem Glauben gestärkt und haben die Möglichkeit, ihre Glaubensüberzeugung zu vertiefen, aber auch im Dialog mit Andersdenkenden kritisch zu überprüfen. Skeptische Schüler finden bei uns die Möglichkeit, sich gründlich über die christliche Religion zu informieren und ihre eigene kritische Position in Gesprächen und Diskussionen zu klären, suchende Schüler begegnen einem Angebot, das ihnen bei der Lebensgestaltung im persönlichen und gesellschaftlichen Bereich helfen kann.




Im Religionsunterricht geht es einerseits um Erkenntnis und Wissen. Das Christentum gehört zu den prägenden Überlieferungen der abendländischen Kultur. Ohne Kenntnis seines Inhaltes, seiner Entstehung und seiner Geschichte können die Schüler unsere Gesellschaft und Politik, unsere Literatur, Kunst und Musik nicht hinreichend verstehen. Die Vermittlung von Kenntnissen über Inhalt, Entstehung und Geschichte des christlichen Glaubens steht daher im Mittelpunkt des Religionsunterrichts in der Sekundarstufe I. Ferner sollen die Informationen über andere Religionen (Judentum, Hinduismus, Buddhismus, Islam) und Weltanschauungen, die im Religionsunterricht gegeben werden, den interkulturellen Dialog fördern, auch im Hinblick auf die Inhalte und Probleme anderer Fächer (z.B. Deutsch, Sozialwissenschaften, Philosophie).

Im Religionsunterricht geht es andererseits auch um Verhalten und Urteilsfähigkeit. Der Religionsunterricht fragt immer wieder nach dem Grund, Sinn und Ziel menschlichen Lebens und möchte mit seinem Angebot dazu beitragen, dass für die Schüler tragfähige Fundamente für ihr Leben sichtbar werden und auch Grenzerfahrungen wie Tod, Leid, Krankheit oder Schuld bewältigt werden können. Der Religionsunterricht in der Sekundarstufe I bemüht sich somit um Hilfe zur persönlichen Lebensgestaltung. Er setzt sich auch mit wichtigen Problemen unserer Gesellschaft auseinander (Schutz des menschlichen Lebens, AIDS, Umweltzerstörung und Kriegsgefahren) und bietet ethische Maß-stäbe zur Orientierung und zum verantwortlichen Handeln. Damit bemüht sich der Religionsunterricht auch um einen Zugewinn an Urteilsfähigkeit in gesellschaftspolitischen Fragen.

In methodischer Hinsicht werden vor allem Kenntnis und Verständnis religiöser Sprach- und Ausdrucksformen gefördert. Die Schüler lernen die Bedeutung von Metaphern, Gleichnissen, Legenden und Mythen als Ausdrucksformen des religiösen Glaubens kennen. Über den verbalen Bereich hinaus gehört auch die Einführung in das Verständnis von Bildender Kunst, Architektur und Musik zur religiösen Sprachlehre.

Die Schüler werden schrittweise an einen sachgemäßen Umgang mit der Bibel als dem Grunddokument des christlichen Glaubens herangeführt. Sie lernen die verschiedenen literarischen Gattungen und Formen der Bibel kennen sowie die wichtigsten Methoden der Bibelauslegung. Dabei wird neben der Arbeitsweise der historisch-kritischen Methode (am Beispiel der synoptischen Frage) auch die tiefenpsychologische Methode der Bibelauslegung (am Beispiel des Exodus) vorgestellt.
Andererseits werden auch Arbeitsmethoden eingeübt, die zu Aktivität, Selbstständigkeit und Kooperationsfähigkeit anregen wie zum Beispiel Rollenspiel, freies Reden, freier Vortrag, kreatives Schreiben, Anfertigen von Collagen, Internet-Recherche u.a.m.
Der Religionsunterricht ist einem pädagogischen Leistungsprinzip verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet.


Auf der Grundlage der in der Sekundarstufe I gelegten Grundorientierung werden in den Grundkursen der Sekundarstufe II die Kenntnisse, die Hilfen zur persönlichen Lebensgestaltung sowie die Urteilsfähigkeit in gesellschaftspolitischen Fragen ausgebaut. Grundlage der Arbeit ist der schulinterne Lehrplan.

In der gymnasialen Oberstufe wird die Schulung des Methodenbewusstseins ebenso intensiviert, indem spezifische Erscheinungen religiösen und theologischen Sprachgebrauchs unterschieden und in ihrer Bedeutung für die Interpretation erarbeitet werden. So lernen die Schüler zum Beispiel die verschiedenen Formen des Redens von Gott zu unterscheiden (symbolhaft, existentiell, fundamentalistisch, meditativ, gleichnishaft, dogmatisch usw.) und zu interpretieren. Bei der Analyse und Interpretation von religiösen Texten begegnen ihnen verschiedene Textsorten, mit denen sie sachgemäß umzugehen lernen. Auch werden dogmatische Aussagen auf Herkunft, Entstehungssituation und ursprüngliche Intention befragt. Eine weitere methodische Dimension ist das Vertrautwerden mit Forschungsmethoden der Theologie und Methoden der Bibelauslegung.

Neben Texten setzen sich die Schüler methodisch auch mit Werken der Kunst (Bildern), der Architektur (Kirchenformen) und Musik (Liedern) auseinander. Der methodische Umgang mit audiovisuellen Medien (Film/Hörfunk) wird ebenso intensiviert. Schließlich werden Arbeitstechniken eingeübt und vertieft, die zur Selbstständigkeit, Mündigkeit und Kooperationsfähigkeit führen sollen (Referate, Internet-Recherche, Dokumentation und Präsentation von Arbeitsergebnissen, Gruppenarbeit).

In der Sekundarstufe I finden fächerverbindende Unterrichtsreihen mit dem Fach Biologie zur Drogenprävention (Klasse 7), Sexualkunde (Klasse 7/8) und AIDS-Prävention (Klasse 10) statt.

Eine fächerverbindende Unterrichtsreihe mit dem Fach Politik findet im Rahmen der Vorbereitung auf das Betriebspraktikum in der Klasse 10 zum Thema "Der Mensch in der Arbeitswelt" statt.

Für die Klassen 9 gibt es lerngruppenübergreifend einen Tag der religiösen Orientierung im KSJ-Schülerforum Lenz (sogenannter Oasentag, vgl. 8.2).

Für das Schuljahr 2005/06 ist die Einarbeitung der fachlichen Vorgaben zur Vorbereitung auf die erste Abiturprüfung mit zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben im Jahre 2007 als Hauptaufgabe der gemeinsamen Fachkon-ferenz vorgesehen. Es wird zu prüfen sein, inwieweit mit diesen Vorgaben die Gestaltungsmöglichkeiten im schulinternen Curriculum, wie es am Ratsgymnasium entwickelt wurde, eingeschränkt werden. Weiterhin werden wir uns mit Fragen der Qualitätssicherung von Unterricht und Lernstandards für die Sekundarstufe I beschäftigen.


Zuletzt aktualisiert am 07.11.2011

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