Die SV am Rats


Die SV (Schülervertretung) hat ca. 35 Mitglieder. Sie besteht aus den Klassensprechern und Jahrgangsstufensprechern und -sprecherinnen aller Jahrgänge.


Die SV
  • entsendet Vertreter/innen in die verschiedenen Schul- und in Fachkonferenzen;
  • nimmt Einfluss auf Entscheidungen der Schule (z.B. durch die Mitwirkung in der Schulkonferenz);
  • kann Arbeitskreise bilden, die sich mit sportlichen, fachlichen, sozialen, politischen und kulturellen Themen beschäftigen;
  • kann Veranstaltungen durchführen;
  • berät und unterstützt Schüler bei der Lösung von Problemen des schulischen Lebens;
  • hat das Recht, öffentliche Erklärungen über schulische Belange abzugeben.

Die SV am Ratsgymnasium hat in diesem Schuljahr (2009/2010) Arbeitsgruppen gebildet, in denen folgende Projekte bearbeitet werden:

  • Öffentlichkeitsarbeit / öffentliches Erscheinungsbild der Schule
  • Weiterentwicklung der Lernwerkstatt
  • Zusammenarbeit mit dem benachbarten Altenheim
  • Planung eines Sportturniers
  • Gestaltung und Pflege des Schwarzen Bretts / der Homepage
  • Oberstufenraum / Pausengestaltung SEK I

Das SV-Team

Am Anfang des Schuljahres wird bei der SV-Sitzung das SV-Team gewählt. Es besteht aus zwei (Klassen-)Sprechern pro Stufe, dem Schulsprecher und seinen beiden Vertretern. Das SV-Team trifft sich einmal die Woche - in diesem Schuljahr an jedem Dienstag von 13.00 bis 14.00 Uhr. Dafür steht der SV ein eigener Raum zur Verfügung, der Raum 203.
In diesen Sitzungen werden die Planungen der SV-Arbeitsgruppen vorgestellt und besprochen, außerdem SV-Team übergreifende Projekte geplant.
In den ersten Monaten des Schuljahres führt die SV eine gemeinsame Fahrt durch, um sich kennen zu lernen und einen gemeinsamen Arbeitsplan für das Schuljahr festzulegen.


Die SV-Lehrer

Am Ratsgymnasium gibt es zwei ‚SV-Lehrer/innen', die die Funktion des Vertrauenslehrers und des Verbindungslehrers übernehmen. In diesem Schuljahr sind das Herr Dechow und Herr Gebken. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Verbindungslehrers sind in den Schulgesetzen und Verordnungen festgeschrieben:

  • Die Verbindungslehrer werden aus der Klassensprecherversammlung (SV) oder durch die Schülervollversammlung für ein Jahr gewählt. Sie nehmen an den Sitzungen der SV und des SV-Teams mit beratender Stimme teil.
  • Sie beraten und fördern die Schülerin und Schüler in Fragen der Schülervertretung.
  • Sie wirken auf eine gute Zusammenarbeit zwischen SV und der Schulleitung bzw. dem Kollegium hin.
  • Sie sind Ansprechpartner für die Schüler bei Problemen mit Schulkameraden, Lehrern oder Eltern.
  • Die Verbindungslehrer werden während ihrer Amtsausübung vom Kollegium und der Schulleitung unterstützt.
  • Die Verbindungslehrer haben auch gegenüber ihrer oder ihrem Vorgesetzten Verschwiegenheitspflicht.
  • Die Verbindungslehrer können abgewählt werden.

Zuletzt aktualisiert am 18.02.2010

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